Bei allen Fragen rund um die Versicherung und bei der Abwicklung von Schadenfällen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit unserer langjährigen Erfahrung können wir Ihnen bei jedem Schadenfall weiterhelfen.
Eine andere Partei hat den Schaden verursacht. Ist die Schuldfrage restlos geklärt? Bei Streifkollisionen oder einem Unfall mit einem schwächeren Verkehrsteilnehmer (z.B. Velofahrer) ist diese Frage rechtzeitig zu klären.
Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden durch Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Glasbruch, Wild, Hagel oder Überschwemmung. Je nach Gesellschaft können auch Schäden durch Marderverbiss usw. versichert sein.
Die Vollkaskoversicherung bezahlt den Schaden auch dann, wenn der Lenker dafür selbst verantwortlich ist. Die Vollkaskoversicherung sieht fast in jedem Fall einen Selbstbehalt vor.
Die Parkschadenversicherung kommt für Schäden auf, die durch unbekannte Dritte oder unbekannte Fahrzeuge am parkierten Fahrzeug verursacht wurde. Sie kann als Zusatzdeckung zu einer Teil -oder Vollkaskopolice abgeschlossen werden.